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Der Bauantrag

Januar - April 2017

So Finanzierung steht, jetzt kann es richtig los gehen.

Nächster Schritt: Der Bauantrag. Endlose Gänge zum Amt, Änderungen am Plan und endloses Warten.

Naja so ähnlich ist das abgelaufen, aber ich denke wir hatten viel Glück. In unserer Gegend hatten wir keinen Bebauungsplan, sondern nur den §34 nach Nachbarschaftsbebauung. Da unsere Nachbarschaft völlig verschieden bebaut hat sind uns eigentlich keine wirklichen Grenzen gesteckt.

Unser Architekt hat es zum Start des neuen Jahres 2017 geschafft unseren Bauantrag fertig zu stellen, nachdem wir auch endlich den Vertrag mit Concentus unterschreiben konnten. Jetzt waren wir gefragt. Wir mussten alle Nachbarn abklappern, um eine Unterschrift auf dem Bauantrag zu ergattern. Glücklicherweise sind in dem Dorf wohl alle irgendwie miteinander verwandt oder kennen sich sehr gut, so dass wir die einzelnen Kontakte schnell knüpfen konnten.

Dann hatten wir endlich alle Unterschriften und haben den Bauantrag am 26.01.2017, fast 1 Jahr nachdem wir in der Fertigbauwelt waren, beim Bauamt abgegeben.

So erstes Problem: Unser Ziel war es, dass wir im April 2017 anfangen können zu bauen. Beim Bauamt der Gemeinde entscheidet ein Ausschuss darüber, ob sie dem Bauantrag zustimmt und gibt dann den Bauantrag an das Landratsamt weiter. Leider trifft sich der Ausschuss erst wieder zum 15.03.2017. Das Landratsamt braucht mindenstens 2 Monate Bearbeitungszeit.

So was jetzt? Glücklicherweise sind die Beamten in unserer zukünftigen Gemeinde so nett. Der Leiter des Bauamtes hat gleich beim Landratsamt angerufen und gefragt ob die Unterlagen auch erst einmal ohne Zustimmung der Gemeinde geschickt werden können, so dass die schon einmal daran arbeiten können. Der Bescheid des Ausschusses wird dann nachgereicht. Das Landratsamt hat zugestimmt und so konnte der Plan mit Baubeginn in April eventuell noch klappen.

Nach ein paar Tagen haben wir auch einen Bescheid bekommen, dass an dem Bauantrag gearbeitet wird. Ein paar Wochen später kam ein weiterer Bescheid, dass die Zeichnungen für die Garage so nicht verwendet werden können. Wir haben eine Fertiggarage beauftragt und die Unterlagen sind Standardmäßig erstellt.

Zweites Problem: Nach Rückfragen bei der Garagenfirma, kam nur die Antwort, dass wir keinen Bauherren-Service beauftragt haben und deswegen keine Zeichnungen extra angefertigt werden können, nur wenn wir diesen Service extra bestellen. So und nun? Hier konnte ich unseren Architekten dazu bewegen, auch noch eine Zeichnung für die Garage anzufertigen.

Unser Grundstück war in 3 Flurnummern aufgeteilt. Das Landratsamt wollte, dass die einzelnen Flurnummern verschmolzen werden. Dazu habe ich bei dem Vermessungsamt angerufen und beauftragt, dass dies gemacht wird. Als Rückmeldung habe ich bekommen, dass vor der Verschmelzung eine Vereinigung gemacht werden muss. Was ist jetzt der Unterschied zwischen Vereinigung und Verschmelzung? Unter Vereinigung versteht man, dass die einzelnen Flurstücke im Grundbuch zusammen in einer laufenden Nummer aufgeführt sind. Eine Verschmelzung ist dann, dass alle Flurnummern zu einer einzelnen Flurnummer zusammengefasst werden. Wie mache ich das? Hierzu musste ich noch einmal zum Notar, der auch schon die Grundschuld eintragen lies. Dort wird ein Antrag auf Vereinigung gestellt, welcher dann zum Vermessungsamt geschickt wird, so dass eine Verschmelzung stattfinden kann.

So eine Verschmelzung kann irgendwann passieren. Deswegen bin ich mit dem Bescheid vom Notar und den neuen Plan für die Garage zum Landratsamt gefahren und habe das vorgelegt. Glücklicherweise haben sie das auch so angenommen mit der Aussage, dass sie durch den Notar wissen, dass eine spätere Verschmelzung auch durchgeführt wird.

Noch ein letztes Problem: Ich bekam einen weiteren Brief vom Landratsamt, wo bemängelt wird, dass die Abstände zum Nachbargrundstück in den verschiedenen Plänen unterschiedlich sind und deswegen kein Stempel gesetzt werden kann. Jetzt kommt das Besondere. Ich wurde gefragt, ob ich zum Landratsamt kommen kann und handschriftlich die Abstände in den Plänen ändern kann. Wow, so etwas hätte ich nicht vom Amt erwartet. Handschriftlich ein Dokument abändern. Natürlich bin ich gleich dorthin gefahren und habe die nötigen Änderungen eingetragen.

Nach einigen Anrufen um den Bearbeitungsstatus abzufragen, haben wir unsere Baugenehmigung dann am 20.04.2017 bekommen.

Im Nachhinein muss man sagen, dass dies recht einfach ablief, trotzdem hat es ziemlich lange gedauert, bis wir endlich die Baugenehmigung in den Händen halten konnten. Aber jetzt kann der Bau beginnen.

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